Der Sicherheitsdienst und seine Bedeutung

Wer kennt ihn nicht, den Mann vom Sicherheitsdienst, der diskret und doch zugleich präsent bei den unterschiedlichsten Anlässen für Sicherheit, Ruhe und Ordnung sorgt.

In Deutschland übernimmt der Sicherheitsdienst vielfältige Aufgaben. Von der Eingangskontrolle, über den Objektschutz bis zur Alarmaufschaltung kann der Sicherheitsdienst den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.

Längst ist das Personal, das für Unternehmen im Bereich Sicherheitsdienst tätig ist, nicht mehr mit stupiden Muskelprotzen gleichzusetzen. Ein Mitarbeiter eines solchen Unternehmens genießt eine fundierte Ausbildung, das Sicherheitsmanagement wird zwischenzeitlich sogar als einen eigenen Studiengang angeboten.

Die Bewachungsverordnung schreibt vor, dass der Sicherheitsdienst erkennbar sein muss. Aus diesem Grund sind Wachleute dazu verpflichtet, entsprechende Dienstkleidung zu tragen. Hierbei handelt es sich aber nicht um Uniformen. Es ist jedem Unternehmen selbst überlassen, wie es seine Dienstkleidung gestalten möchte. Voraussetzung allerdings ist, dass sie keinen behördlichen Uniformen ähneln darf. Diese Regelung gilt aber nur für Tätigkeiten wie beispielsweise der Revierstreifendienst oder die Alarmverfolgung.

Im Zuge der Veränderungen der Uniformen der deutschen Polizei hat sich aber ergeben, dass viele Dienstbekleidungen, die von privaten Sicherheitsdiensten verwendet werden, denen der Polizei sehr stark ähneln. Dies stellt den Staat vor das Problem, dass er den Sicherheitsdiensten im Nachhinein nicht mehr untersagen kann, die vorhandenen Uniformen zu verwenden.

Immer häufiger gehen vor allem größere Unternehmen dazu, solche Aufgaben an externe Sicherheitsdienste outzusourcen. Zu diesem Zweck werden Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, mit den Aufgaben betraut, die sich rund um den Schutz des Unternehmens drehen.

Eine „Sonderform“ der Wachleute, die für den jeweiligen Sicherheitsdienst tätig sind, stellen die so genannten Ordner dar. Hierbei handelt es sich um Kräfte, die entgegen der Wachleute über keinen Sachkundenachweis nach der Bewachungsverordnung (BewachV) verfügen. Sie werden in der Regel dazu eingesetzt, bei öffentlichen Veranstaltungen allgemein für Ordnung zu sorgen.





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